Argumente

  • Frauen unterstützen Frauen – in ihren Grundrechten. Darum ist die Verschleierung abzulehnen.
  • Die Verhüllung der Frau bedeutet Unterordnung und Sexualisierung. Sie greift in die Grundrechte ein
  • Unser Rechtsstaat garantiert allen Frauen die gleichen Rechte. Wir tolerieren im selben Staat nicht zweierlei Recht. Für die einen Frauen mehr als für die anderen.
  • Mit dem Argument der Religionsfreiheit dürfen keine Grundrechte verletzt werden. Die Verhüllung, welche Zwang und Unterordnung manifestiert, tut dies.
  • Nikab und Selbstbestimmung stehen im Widerspruch. Es geht um ein Kleidungsstück, das – wie kein anderes – den Zwang manifestiert.
  • Die Befürchtung der Gegner eines Verhüllungsverbotes, dass betroffene Frauen erst recht Repression zu erwarten hätten, zeigt die tatsächliche Existenz eines Problems und den offensichtlichen Zwang, dem Frauen ausgesetzt sind, das Gesicht zu verhüllen.
  • Die Grösse eines Unrechtes, vorliegend Diskriminierung und Sexualisierung, misst sich nicht an der Anzahl derjenigen, die es betrifft. Das Argument, es brauche kein Verhüllungsverbot, weil man wenige verhüllte Frauen anträfe, ist absurd. Unser Grundrecht muss alle schützen.
  • Wir solidarisieren uns mit Frauen in totalitären Regimes. Die Verhüllung im modernen Rechtsstaat erscheint in sehr seltsamem Licht, wenn man bedenkt, dass in gewissen Ländern Frauen drakonische Strafen drohen, wenn sie den Mut haben, den Schleier abzulegen.
  • Unsere Rechte gelten auch für Touristinnen. Verschiedene Länder kennen Verhüllungsverbote.
  • Die Vollverschleierung aus dem öffentlichen Raum verbieten, ist menschenrechtskonform. Dies hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil vom 1. Juli 2014 fest. Nach Ansicht Strassburgs verletzt das Ge-setz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK) noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK).
  • Wir stellen uns gegen Parallelgesellschaften und setzen uns ein für die Rechte aller Frauen. Mit dem Verhüllungsverbot sind nicht alle Probleme gelöst. Die Verhüllung ist jedoch die Spitze des Eisberges und verweist deshalb sichtbar auf die darunter liegende Repression, denen Frauen und Kinder in patriarchalen Strukturen ausgesetzt sind.

Bedeutung der Verhüllung

Von Saïda Keller-Messahli

Entmenschlichung der Frau

In der islamischen Lehre, in allen Rechtsschulen, im Koran* und in den Überlieferungen, gilt der ganze Körper der Frau prinzipiell als ‘unanständig’. Ausgenommen sind Gesicht und Hände und manchmal noch die Füsse. Auf diese Lehre basiert jede Art von Bedeckung des Kopfes oder des ganzen Körpers.

Frauenfeindliche Lehre

Diese frauenfeindliche Lehre wird in Moscheen der Schweiz weitergegeben. Imame beginnen schon bei kleinen Mädchen die Verhüllung und die damit verbundene Diskriminierung einzuführen; an Wochenenden und an freien Nachmittagen in den Koranschulen der Moscheen.

Fragwürdiges Männerbild

Ziel der Verhüllung ist einerseits, die Frau unter physische Kontrolle zu halten und andererseits, den Mann beim Anblick einer Frau nicht seinen Trieben auszuliefern. Es ist kein Zufall, dass der Nikab in Terrororganisationen die Uniform der Frauen ist.

Manipulation der Frauen

Die Frau soll explizit entwertet werden und die eigene Entwertung so verinnerlichen, dass sie von «Freiwilligkeit des Schleiers» zu reden beginnt.

Keine Gleichberechtigung

Im Islam ist der Körper des Mannes ‘nur’ zwischen Bauchnabel und Knie ‘unanständig’. D.h. er kann den Rest des Körpers z.B. beim Baden oder bei Hitze zeigen. Das bleibt der muslimischen Frau laut strikt islamischer Auslegung versagt. Deshalb ist die Idee ‘Burkini’ als Geschäftsmodell geboren.

Frauen in totalitären Regimes

In islamistischen Ländern wo man sich vor dem Frauenkörper fürchtet, ist die Repression be-sonders gross, wenn sich Frauen gegen den Schleier auflehnen. (z.B. in Iran wo die Frauen sehr viel riskieren, wenn sie ihr Kopftuch ablegen)
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