BURKA VERSTÖSST GG. GRUNDGESETZ!

BURKA VERSTÖSST GG. GRUNDGESETZ!

Alice Schwarzer analysiert, warum die Vollverschleierung kein religiöses, sondern ein politisches Symbol ist. Und ein Leichentuch für Millionen Frauen im Islam. Beim Burka-Verbot geht es nicht um „Sicherheitsfragen“, sondern um die elementarste Menschenwürde. Die Akzeptanz der Burka ist eine islamistische Provokation.

 

Nach 25 Jahren Kopftuch-Debatte jetzt also die Burka. Allen Ernstes. Und auch die wieder im Namen der „Religionsfreiheit“. Dabei hat die Vollverschleierung weder etwas mit Glauben zu tun, noch und schon gar nicht mit Freiheit. Im Gegenteil: Sie ist die ideologische Flagge der Islamisten und die höchste Form von Frauenverachtung und Frauenunterdrückung. 

DIE BURKA IST EIN VERSTOSS GEGEN DIE MENSCHEN
WÜRDE!

Als die syrische Stadt Manbidsch im August 2016 von den Terroristen des IS befreit wurde, rissen die Frauen sich den Schleier vom Gesicht und machten ein Freudenfeuer damit. Das war Freiheit! Eine Freiheit, von der die Millionen Frauen in den von Islamisten terrorisierten Ländern nur träumen können. Sie sind unter einem Leichentuch namens Niqab oder Burka begraben.

Menschen, die behaupten, aus dem Koran ein Verschleierungsgebot herauszulesen, sind Extremisten, vor denen sowohl der Islam, wie auch die nicht-fundamentalistische Mehrheit der MuslimInnen geschützt werden müssen. Denn Burka und Niqab sind keine religiösen, sie sind politische Symbole. Das zu ignorieren oder gar zu leugnen, ist die Ursünde von Politik und Justiz in Deutschland.

Die Innenminister der unionsregierten Bundesländer forderten Ende August in ihrer „Berliner Erklärung“ ein Teilverbot der Vollverschleierung: an Schulen und Universitäten, im Öffentlichen Dienst und in Ämtern sowie bei Gericht. Sie argumentieren dabei mit der „Sicherheit“. Was natürlich Unsinn ist und sie angreifbar macht. SPD, Grüne und Linke hängten sich prompt an die große Toleranz-Glocke und denunzierten schon diesen halbherzigen Versuch eines Teilverbotes der Burka als „populistisch“ oder gar „rassistisch“.

Die hierzulande Vollverschleierten sind auffallend oft Konvertitinnen. Hinter ihnen stehen in der Regel Ehemänner bzw. Organisationen, wie wir inzwischen aus Frankreich und der Schweiz wissen. Die zu zahlenden Strafen für die dort verbotene Vollverschleierung werden von Hintermännern übernommen. 

In Deutschland wird es ähnlich sein: Hinter der einzelnen vollverschleierten Frau steht die politische Absicht, die Scharia auch hierzulande akzeptabel zu machen. Und selbst wenn die so instrumentalisierte Frau das selber nicht durchschauen sollte – wollen wir allen Ernstes wegen der verqueren seelischen Befindlichkeit einzelner Frauen dieses Schandtuch auch mitten in unserer Demokratie akzeptieren? Nur weil manche Frauen das masochistische Bedürfnis nach demonstrativer Unterwerfung haben und Angst vor der (von Frauen errungenen) Freiheit? Wollen wir darum unsere elementarsten Werte von einer so menschenfeindlichen Propaganda erschüttern lassen?

Das war ja schon bei dem Kampf um das „Recht“ auf das Kopftuch von Lehrerinnen in der Schule und im Öffentlichen Dienst so. So war die erste kopftuchtragende Lehrerin, die Deutsch-Afghanin Fereshta Ludin – die sich in den 1990er Jahren bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt hatte – vom „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ unterstützt, wenn nicht gar initiiert worden. Und die kopftuchtragende Lehrerin und Konvertitin Maryam Brigitte Weiß – 2006 eine von elf Lehrerinnen in NRW, die sich weigerten, das Kopftuch abzulegen – war Mitglied im Vorstand des „Zentralrats der Muslime“.

Schon das Kopftuch, das das „sündige“ Haar der Frauen verbirgt, ist eine Abgrenzung und Sexualisierung von Mädchen und Frauen. Die Vollverschleierung eines Menschen nun ist der Ausstieg aus dem menschlichen Miteinander. Sie raubt dem Menschen nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern auch das Gesicht, seine ­Individualität. Unter dem Schleier ist der Mensch nur noch ein Haufen Stoff.

Die Vollverschleierung verstößt darum elementar gegen den ersten Satz unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar!

WAS SIND DIE MOTIVE DER „FREIWILLIG“ 
VERSCHLEIERTEN?

Nun gibt es Experten, die mahnen, das Verbot der Vollverschleierung sei „verfassungswidrig“. Ihr Argument: dies verstoße gegen die „Religionsfreiheit“. Einer von ihnen ist der in den Medien gern zitierte Jurist und Islamwissenschaftler Prof. Dr. Mathias Rohe. Rohe, der sich selbst als „Protestant“ bezeichnet, hat nach eigenen Angaben 1978/79 „als Koch“ in Saudi-Arabien gearbeitet und später in Tübingen und Damaskus Recht studiert. Schon 2002 erklärte dieser Jurist in der Frankfurter Rundschau stolz: „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an. Wenn Jordanier heiraten, dann verheiraten wir sie nach jordanischem Recht. Die Menschen haben in diesen privaten Verhältnissen Entscheidungsfreiheit.“

Private Verhältnisse? Entscheidungsfreiheit? Was Rohe nicht sagt, ist, dass nach dem islamischen Familienrecht, also der Scharia, Frauen rechtlose Unmündige sind, abhängig von Vater, Bruder oder Ehemann. Dieses islamische Familienrecht wird darum in allen Ländern, in denen es gilt, seit Jahrzehnten von den dortigen Frauenrechtlerinnen bekämpft. Es gilt als das zentrale Problem bei der Entrechtung der Frauen. Eigentlich hätten wir in einem Rechtsstaat also die Pflicht, die Frauen vor so einer Entrechtung zu schützen – statt dieses (Un)Recht auch noch bei uns anzuwenden.

Der deutsche Professor Rohe aber befasst sich seit Jahrzehnten mit dem Gegenteil: nämlich mit der Infiltrierung des ­islamischen Rechts in unser Rechtswesen. 2008 gründete Rohe an der Universität Erlangen das Institut „Zentrum für Islam und Recht in Europa“. Und da störte es anscheinend auch niemanden, dass Rohe kurz zuvor wegen einer für das österreichische Innenministerium verfassten Studie von dortigen Soziologen scharf kritisiert worden war für „gröbste methodische und technische Mängel“.

Es geht in Wahrheit nicht um die paar hundert oder auch ein paar tausend Vollverschleierte in Deutschland. Es geht nicht um „Sicherheitsfragen“. Es geht auch nicht darum, dass die Vollverschleierung ein „Integrationshindernis“ ist für die einzelne Frau (Kanzlerin Merkel). Denn das ist ja selbstverständlich. Burka und Niqab sind das volle Gegenteil: nämlich der schärfste Ausdruck von Abgrenzung.

Es geht ums Prinzip. Um die Akzeptanz – oder aber eben die Nicht-Akzeptanz der Scharia im Rechtsstaat.

Was auch immer das jeweils subjektive Motiv einer Frau für die Verschleierung sein mag – objektiv ist diese immer auch ein politisches Signal. Das scheinen vor allem Linke und Liberale im Westen immer noch nicht begriffen zu haben. Sie überlassen fatalerweise das berechtigte Unbehagen der Bevölkerung an der ­islamistischen Agitation den rechten ­Populisten.

81 Prozent aller Deutschen sind für ein Verbot der Burka im Öffentlichen Dienst etc., das ergab eine ARD-Umfrage. Und jedeR Zweite ist für ein Vollverbot in der Öffentlichkeit. Doch im Spiegel zum Beispiel durften wir Anfang September die vollkommen unkritische, rührende Geschichte einer Frau lesen, die schwärmte: „Ich liebe meinen Niqab.“ Zwei Journalistinnen hatten mit der Niqab-Trägerin gesprochen. Die war nicht nur vollverschleiert – wir sahen also ein ganzseitiges Fotoporträt mit sehr viel Stoff und zwei Augen – sondern selbst ihr Vorname, Monika B., war noch verschleiert, also verschlüsselt.

Bei aufmerksamer Lektüre waren folgende Fakten zu erfahren: Die Frau ist 48 Jahre alt, in Österreich geboren, hat drei Jahre in Ägypten gelebt, ist vor acht Jahren zum Islam konvertiert und mit einem Marokkaner verheiratet.

Rein journalistisch hätte man dieser Frau noch einige Fragen stellen können, ja müssen: Warum hat sie in Ägypten ­gelebt? Welche Erfahrungen hat sie da ­gemacht? Ist ihr Mann ein Schriftgläubiger? Oder gar einer der aktiven Islamisten, zu deren Strategie es seit 10, 15 Jahren gehört, westliche Frauen zu heiraten? Nicht nur, um so deren Staatsangehörigkeit zu erlangen, sondern auch, um diese Konvertitinnen für ihre politischen Zwecke einzusetzen.

Aber diese Fragen wurden alle nicht gestellt. Leider. Die Journalistinnen blieben auf einer privaten, gefühligen Ebene. Wir erfuhren, dass Monika B. Deutschland als eine „sexualisierte Gesellschaft“ empfindet, in der Frauen, so wörtlich, „viel stärker durch ihr Äußeres definiert werden als Männer“. So weit, so richtig. Nur, warum sich deswegen die Frau verhüllen muss, statt zu versuchen, die sexistische Gesellschaft zu verändern, das blieb offen.

Stattdessen durfte Monika B. im ­Spiegel unhinterfragt erzählen, dass sie den Niqab trägt, weil sie sich in ihrem Stoffgefängnis so „selbstbestimmt“ fühlt. Wörtlich: „Ich habe mehr Privatsphäre und bin weniger angreifbar. Ich sehe mich mit dem Niqab als gleichberechtigte Person.“ 

Selbstbestimmt. Gleichberechtigt. Das könnte doch so in EMMA stehen, oder? Eine Frau, die sich weniger angreifbar fühlt, wenn sie sich gleich schon mal freiwillig unsichtbar macht … Redet der Spiegel da etwa mit einer Feministin? Oder doch mit einer Masochistin? 

Monika B.s trauriger Satz „Ich liebe meinen Niqab“ ist auch der Titel des Artikels. Und selbstverständlich ist der ganze Artikel implizit ein einziges Plädoyer für das „Recht“ auf Vollverschleierung, also gegen das gegenwärtig diskutierte Burka-Verbot. Würde man diesen Journalistinnen vorhalten, in einer Welt, in der der Schleier für Millionen Frauen ein Leichentuch ist, sei so ein Plädoyer pro Vollverschleierung der reine West-Luxus und nackter Zynismus, und außerdem ein Verstoß gegen die Menschenwürde – sie wären wohl erstaunt. Denn schließlich verhüllt Monika B. sich doch „freiwillig“.

EXPERTE ROHE BEGRÜSST DIE SCHARIA IM RECHTSSTAAT

So freiwillig, wie vorgeblich auch manche Frauen, die sich professionell entblößen. Zwischen diesen Entblößten und den Verhüllten gibt es übrigens frappante Parallelen. Zumindest bei den Propagandistinnen. Auch für die Prostitutions­branche agiert und agitiert in den Medien eine sehr überschaubare Minderheit, die sich „gerne und freiwillig“ prostituiert. Auch diese in der Regel immer gleichen so genannten „Sexarbeiterinnen“ werden als Beweis für das Nichtvorhandensein eines Problems zitiert. Schließlich tun sie es ja „freiwillig“.

Doch so wenig, wie wir bei den etwa 95 Prozent der hunderttausend aus Osteuropa in die deutschen Bordelle angekarrten Mädchen und Frauen von Freiwilligkeit reden können – so wenig können wir es bei den Millionen zwangsverhüllter Frauen in den islamischen Ländern, von Afghanistan über Iran bis Saudi-Arabien.

Und während Millionen Frauen in diesen Ländern unter Zwang unter diesem Leichentuch verschwinden, erlauben wir uns hierzulande die Koketterie, über „das Recht auf die Burka“ zu diskutieren – statt Solidarität mit den Entrechteten zu flaggen. Eines hoffentlich nicht allzu fernen Tages wird vielleicht der Moment kommen, wo wir DemokratInnen uns schämen, eine solche Debatte überhaupt geführt zu haben. 

 

Quelle: https://www.emma.de/artikel/die-burka-verstoesst-gegen-das-grundgesetz-333243

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